01.09.2004 | Privatliquidation
Der GOÄ-Spiegel
von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln
01.09.2004 | Radiologie/Neuroradiologie
Probleme bei der Abrechnung einer ergänzenden DESS-3D-Sequenz
Ein Leser schreibt: "Bei der Durchführung einer ergänzenden DESS-3D-Sequenz bei Gelenk-MRT-Untersuchungen zur Diagnostik von Knorpel- oder Bandläsionen berechnen wir entsprechend die Nr. 5731 GOÄ (gegebenenfalls auch mit dem Zuschlag der Nr. 5733 GOÄ für computergesteuerte Analyse). In der letzten Zeit kommt es häufiger vor, dass verschiedene Berufsgenossenschaften die Zahlungen dieser Ziffer(n) mit folgenden Begründungen verweigern:
Die genannte 3D-Sequenz sei Bestandteil der Basis-MRT-Untersuchung. |
Die Berechnung der Zusatzziffer sei nur Serien nach Kontrastmittel oder zur MR-Angiographie vorbehalten. |
Die genannte Sequenz sei medizinisch bei Gelenkuntersuchungen mit üblichen Fragestellungen medizinisch nicht erforderlich. |
Des Weiteren steigern wir auch entsprechend die Nr. 5731 GOÄ bei erforderlichen Anfertigungen von unterschiedlichen ergänzenden Serien (nach Kontrastmittel und zur Darstellung von Arterien als MR-Angiographie). Diese Steigerung wird ebenfalls häufig von Beihilfestellen und Versicherungen in Frage gestellt bzw. als gesondert begründbar erschwert. Sind diese Ansichten richtig?"
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