01.02.2006 | Privatliquidation
Die Abrechnung von Wundversorgungen
Bei der Abrechnung von Wundversorgungen wird oft Geld verschenkt. Dies gilt sowohl bei der Privatabrechnung wie auch bei der Abrechnung gegenüber Berufsgenossenschaften. Die Wundversorgungen nach den Nrn. 2000 bis 2005 GOÄ sind in ihren Leistungsbeschreibungen so formuliert, dass bei oberflächlichem Durchlesen der Leistungsinhalt falsch und oft zum Nachteil des abrechnenden Arztes interpretiert wird.
Zentrale Frage: Ist die Wunde „groß“ oder „klein“?
Auf den ersten Blick orientieren sich die Leistungsbeschreibungen nach den Begriffen „große“ oder „kleine“ Wunde. Dies ist aber nur für die Nrn. 2000, 2001, 2002 und 2004 GOÄ richtig.
Leistungslegenden der Nrn. 2000 bis 2002 und 2004 GOÄ
2000 | Erstversorgung einer kleinen Wunde | 70 Punkte |
2001 | Versorgung einer kleinen Wunde mit Naht | 130 Punkte |
2002 | Versorgung einer kleinen Wunde mit Umschneidung und Naht | 160 Punkte |
2004 | Versorgung einer großen Wunde mit Naht | 240 Punkte |
Die GOÄ und auch die BG-GOÄ haben auf die Frage, ob eine große oder eine kleine Wunde vorliegt, in ihren Allgemeinen Bestimmungen keine Antwort. Somit bleibt es dem abrechnenden Arzt überlassen, dies richtig einzuordnen. Hilfe bei der Einordnung geben ausnahmsweise Bestimmungen aus der kassenärztlichen Abrechnung auf Grundlage des alten EBM, die hier auch auf die GOÄ und BG-GOÄ übertragbar sind.
„Kleine“ und „große“ Wunden laut EBM
Wundausdehnung | klein | groß |
Länge | weniger als 3 cm | mehr als 3 cm |
Fläche | weniger als 4 cm2 | mehr als 4 cm2 |
Volumen | weniger als 1 cm3 | mehr als 1 cm3 |
Nicht anzuwenden ist der Begriff „klein“ bei Eingriffen am Kopf, an den Händen und bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Die gleichen Größenangaben für die Klassifikation von Wunden finden sich auch im neuen EBM unter 4.6 der Allgemeinen Bestimmungen, allerdings mit Ausnahme der Bestimmung für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, da die Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern hier in eigenständigen Gebührenziffern ihren Niederschlag findet!
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