01.03.2006 | Privatliquidation
Neues, ärztlich geprägtes Institut für Honorargutachten
In der Auseinandersetzung um ärztliche Privatliquidationen setzen viele private Krankenversicherungen (PKVen) gerne von privaten Instituten erstellte Gutachten ein. Dabei geht es nicht um ausgefeilte Gutachten zu gebührenrechtlichen Grundsatzfragen, sondern um „Massenware“ zu konkreten Einzelfällen. Diese jährlich in fünfstelliger Zahl gefertigten Gutachten werden häufig nicht einmal von Fachärzten des Gebietes erstellt und sind in ihrem Grundtenor davon geprägt, dass die Auftraggeber der Institute hauptsächlich PKVen sind.
Liegt solch ein Gutachten vor, scheuen manche Ärzte den Aufwand weiterer Auseinandersetzung und machen von ihrer Honorarforderung auch dann Abstriche, wenn dies eigentlich nicht notwendig ist. Selbst wenn es aber zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, wirkt dann das PKV-Gutachten noch nach.
Ab dem 1. April mit Deutsche Medizin Consult (DMC) ärztlich geprägtes Gutachteninstitut
Es lag daher nahe, dem ein ärztlich geprägtes Gutachteninstitut entgegenzusetzen. Am 1. April nimmt in Stuttgart die Deutsche Medizin Consult (DMC) ihre Arbeit auf. Als Gutachter für den Arzt werden in der gebührenrechtlichen Problematik geschulte Fachärzte und Fachanwälte für Medizinrecht tätig sein. Die Gutachter werden von der DMC geschult und fortlaufend mit Informationen unterstützt.
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