07.07.2010 | Qualitätsmanagement
Brustzentren in NRW - das System scheint sich zu bewähren
Im Jahr 2004 begann das Nordrhein-Westfälische Gesundheitsministerium damit, im Rahmen der Krankenhausplanung Brustzentren auszuweisen. Politisches Ziel war es, durch Regionalisierung die Qualität in der Behandlung von Brustkrebspatientinnen zu erhöhen, nachdem in der Öffentlichkeit Kritik an der Situation in NRW geäußert worden war. Die für Krankenhausplanung zuständigen Behörden sehen in der „Zentrenbildung“ eine Chance - und die wissenschaftlichen Fachgesellschaften sind bei der Zentrenbildung schon länger aktiv. „Zentren“ werden ein ordnungspolitisches Element der Krankenhausplanung. Daher lohnt es sich, sich das Beispiel „Brustzentren in NRW“ einmal näher anzuschauen.
Anforderungen an Brustzentren in NRW
Es wurden insgesamt 51 Zentren mit 93 Standorten ernannt. Um berücksichtigt zu werden, musste eine Einheit zunächst definierte Strukturanforderungen erfüllen und anschließend in einem Zeitraum von zwölf Monaten durch ein externes Audit den Nachweis vorgegebener Qualitätsstandards erbringen. Für die beteiligten Abteilungsleiter bedeutete die kurzfristige Umsetzung des Konzepts oft eine organisatorische Herausforderung.
1. Strukturanforderungen
Eine der Strukturanforderungen ist es, folgende fünf Kernleistungsbereiche vorzuhalten: Senologie, diagnostische Radiologie, Onkologie, Pathologie und Strahlentherapie. Diese Leistungen können auch auf mehrere Krankenhäuser verteilt werden. Als Sonderform existieren sogenannte „Kooperative Brustzentren“. Hier sollen bis zu vier Kliniken nach identischen Standards zusammenarbeiten und so voneinander profitieren. In der Praxis gelingt dies jedoch nicht immer. Zwar funktionieren viele der Kooperationen gut, einige haben sich aber zwischenzeitlich wieder aufgelöst. Nur wenn die beteiligten Chefärzte sich auf eine gute Zusammenarbeit verständigen können, funktionieren diese Kooperationen. Einige, in denen dies nicht gelang, haben sich zwischenzeitlich wieder aufgelöst.
Eine wesentliche Forderung an die Strukturen besteht darin, dass mit Ausnahme der ernannten OP-Standorte jede der Kernleistungen innerhalb eines Brustzentrums nur einmal erbracht werden darf. Nur bei großer Entfernung der Partner in einem kooperativen Zentrum (> 20 km) sind hier Ausnahmen zulässig. In Kooperationen kann dies dazu führen, dass man sich zum Beispiel auf einen Pathologen einigen muss. Diese Forderung hat von Anfang an zu großen Meinungsverschiedenheiten geführt - schließlich kann dadurch einigen Praxen oder Abteilungen ein nicht unbedeutender Teil ihres Umsatzes verloren gehen. In der Praxis kommt es deswegen häufig zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Diese werden immer dann anerkannt, wenn sie eine wirkliche Verbesserung der Versorgung bewirken können. Dies kann zum Beispiel durch gegenseitige Doppelbefundungen oder regelmäßige Konferenzen erreicht werden.
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