07.06.2011 | Qualitätsmanagement
Kliniken müssen ihre QS-Maßnahmen noch transparenter machen
Die gesundheitspolitischen Vorgaben haben in den vergangenen Jahren zunehmend zur Veröffentlichung von Ergebnissen der bestehenden Qualitätssicherungsmaßnahmen geführt. So müssen alle Kliniken seit nunmehr vier Jahren etwa 30 ausgewählte Ergebnisse aus dem Qualitätssicherungsverfahren nach § 137 SGB V („BQS-Verfahren“) in ihrem alle zwei Jahre zu erstellenden Qualitätsbericht veröffentlichen. Es zeichnet sich ab, dass diese Berichtspflichten für Kliniken in naher Zukunft noch deutlich ausgeweitet werden - mit Konsequenzen für Chefärzte.
Berichtspflichten für das Jahr 2011
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist zuständig für die Erstellung der Vorgaben für den diesjährigen Bericht. Die Anzahl der verpflichtend anzugebenden Ergebnisse wurde aber noch nicht endgültig festgelegt. Dazu hat der G-BA das AQUA-Institut mit einem Gutachten beauftragt. In diesem sollte festgestellt werden, welche der insgesamt über 300 zurzeit erhobenen Kennzahlen sich für eine Aufnahme in den Qualitätsbericht für das Jahr 2011 eignen.
In einem - methodisch umstrittenen - „Schnellverfahren“ wurden die Indikatoren dann durch das Institut bewertet. Grundlage der Bewertung war eine Befragung von Fachleuten. Hier wurden nach inoffiziellen Angaben etwa 180 der Kennzahlen als geeignet eingestuft. Eine endgültige Entscheidung in dieser Sache hat der G-BA allerdings bisher noch nicht getroffen. Es spricht jedoch Alles für die Annahme, dass die Zahl der Indikatoren im Bericht deutlich angehoben wird.
Hintergrund
Insbesondere Patientenverbände und Kostenträger fordern immer wieder, alle erhobenen Qualitätssicherungsdaten im Internet für Jeden zugänglich zu machen. Sie versprechen sich davon für Patienten bessere Möglichkeiten bei der Auswahl eines Krankenhauses.
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