05.08.2010 | Qualitätsmanagement
Neue Mindestfallzahlen für die Versorgung von Frühgeborenen
Am 17. Juni 2010 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue Mindestfallzahlen für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen festgesetzt. Sie werden zum 1. Januar 2011 in Kraft treten, wenn die routinemäßige Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium - wie zu erwarten - positiv ausfällt.
Die neuen Mindestfallzahlen
Eine Klinik darf Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm ab 2011 nur noch behandeln, wenn die Mindestfallzahl von 30 pro Jahr erreicht wird. Bisher betrug für diese Kinder die Mindestfallzahl 14. Für die zweite in der Neonatologie definierte Patientengruppe von 1.250 bis 1.499 Gramm wurde die Mindestfallzahl aufgehoben. Die Strukturanforderungen, die der G-BA für die Perinatalzentren Level I und II bereits zuvor festgesetzt hatte, bleiben unverändert gültig. Diese finden Sie auf der Homepage des G-BA (www.g-ba.de) und unter www.iww.de in Ihrem persönlichen Informationsbereich „myIWW“ in der Rubrik „Arbeitshilfen“ (Qualitätsmanagement).
Der Versuch der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), den G-BA-Beschluss durch Vorlage neuer wissenschaftlicher Ergebnisse in letzter Minute zu verhindern, misslang. Die DKG wurde von den anderen Bänken im G-BA überstimmt.
Gründe für die Änderung
Als Grund für die Anhebung der Mindestfallzahl nannte der G-BA-Vorsitzende Dr. Hess das „Ziel, die Versorgung von sehr leichten Kindern mit einem extrem hohen Risiko zu verbessern“. Der andere Teil des Beschlusses, nämlich für die Kinder zwischen 1.250 und 1.499 Gramm die Mindestfallzahl aufzuheben, wurde ebenfalls begründet: Es soll der Erhalt der wohnortnahen Behandlungsmöglichkeiten von Müttern und Kindern gesichert werden.
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