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  • 01.09.2004 | Qualitätsmanagement

    Qualitätsbericht-Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!

    Im Dezember 2003 hatten sich die Selbstverwaltungspartner auf ein Umsetzungskonzept für die ab dem Jahr 2005 von den deutschen Krankenhäusern jährlich zu erstellenden Qualitätsberichte geeinigt. Durch die Reform des Sozialgesetzbuchs ist seit Januar 2004 der Gemeinsame Bundesausschuss für die Anforderungen an den Qualitätsbericht zuständig. Insbesondere von Seiten der Kostenträger waren in den letzten Monaten Forderungen laut geworden, mehr Informationen über die Behandlungsergebnisse des einzelnen Krankenhauses aufzunehmen. Diese sind in dem bisherigen Entwurf nicht als Pflichtangaben enthalten, sondern können von der einzelnen Klinik freiwillig in den Bericht aufgenommen werden.

    Kliniken veröffentlichen ihre Berichte bereits im Internet

    Mitte August hat der Gemeinsame Bundesausschuss jedoch entschieden, das Konzept zumindest für den Qualitätsbericht für das Jahr 2004 nicht zu ändern. Dies ist insbesondere für die Häuser erfreulich, die mit den Vorarbeiten für die Berichtserstellung bereits angefangen haben. Die ersten Kliniken haben inzwischen bereits ihre Berichte freiwillig veröffentlicht. Interessierte können zum Beispiel den Bericht des Sankt Josef-Hospitals GmbH aus Xanten im Internet lesen (www.sankt-josef-hospital.de ). Die ersten vorliegenden Berichte nutzen konsequent die Chancen, die durch die neue Gesetzeslage geboten werden. Offensichtlich sehen sie die Berichtspflicht auch als "Marketing-Recht".

    Medien und Institutionen warten auf Berichte

    Allen Häusern, die noch keine Vorbereitungen in Sachen Qualitätsbericht getroffen haben, muss dringend geraten werden, damit zu beginnen. Hierbei sollte versucht werden, das Krankenhaus mit seinen Stärken positiv darzustellen. Schließlich weist das Gesetz sowohl den Kassenärztlichen Vereinigungen als auch den Krankenkassen in Zukunft das Recht zu, die Berichte auszuwerten und anhand dieser Auswertungen Empfehlungen auszusprechen. Auch die Medien und andere Institutionen - wie Verbraucherzentralen und Patienten-Selbsthilfegruppen - werden die Informationen aus den Berichten veröffentlichen. Viele Patienten (und einweisende Ärzte!) werden bei der Wahl ihres Krankenhauses auf diese Informationen zurückgreifen.

    Testen Sie Ihr Wissen:

    Sie möchten Ihr Wissen zum Thema "Qualitätsbericht" überprüfen? Wir haben für Sie auf der nächsten Seite einige Fragen zusammengestellt. Es können mehrere Antworten richtig sein. Die Quiz-Antworten finden Sie auf Seite 20 .

    Einige Fragen zum "Qualitätsbericht"
    1. Deutsche Krankenhäuser müssen ihren ersten Qualitätsbericht wann fertigstellen?  
      a) Am 31. August 2005 für den Berichtszeitraum 2004 o
      b) Am 30. Juni 2005 für den Berichtszeitraum 2004 o
      c) Am 31. August 2005 für das laufende Jahr 2005 o
      d) Am 30. Juni 2005 für das laufende Jahr 2005 o
      e) Am 31. August 2005 retrospektiv für die gesamte Klinikgeschichte o
    2. Direkter Adressat bzw. direkte Adressaten des Qualitätsberichtes ist/sind  
      a) Patienten o
      b) Kostenträger o
      c) Landesgesundheitsministerium o
      d) Kassenärztliche Vereinigungen o
      e) Das "Institut für Qualität" o
      f) Alle Angaben sind richtig o
    3. (1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen dürfen keine Zusammenfassungen der Qualitätsberichte anfertigen, weil (2) aus den Daten der Qualitätsberichte keine Empfehlungen für niedergelassene Ärzte abgeleitet werden dürfen  
      a) Nur Aussage (1) ist richtig o
      b) Nur Aussage (2) ist richtig o
      c) Beide Aussagen sind richtig, der Schluss ist aber falsch o
      d) Beide Aussagen und der Schluss sind richtig o
      e) Beide Aussagen sind falsch o
    4. Der Qualitätsbericht muss Angaben enthalten zu:  
      a) Anzahl und Arzt der vorgehaltenen Abteilungen o
      b) Anzahl und Ausbildungsstand der Mitarbeiter o
      c) Häufigste behandelte Krankheitsbilder der Klinik o
      d) Mortalitätsraten der Klinik im Vergleich zum Durchschnitt o
      e) Bilanzergebnis des Krankenhausträgers o
      f) Erfassungsrate der Daten in der externen Qualitätssicherung o
      g) Anzahl und Art statistischer Auffälligkeiten in der externen QS o
      h) Alle Angaben sind falsch o
      i) Alle Angaben sind richtig o
    5. Welche Aussage trifft zu?  
      a) Der Qualitätsbericht muss vom Krankenhaus als formatiertes und gedrucktes Exemplar bereitgestellt werden o
      b) Die Kliniken dürfen nur die im Konzept der Selbstverwaltung aus dem Dezember 2003 angegebenen Informationen in den Bericht aufnehmen o
      c) Bei Nichteinhaltung der Fristen drohen dem Krankenhaus Sonderprüfungen des MDK o
      d) Es ist nicht zulässig, externe Firmen mit der Berichterstellung zu beauftragen o
      e) Kostenträger dürfen Angaben des Berichtes korrigieren, wenn diese aus ihrer Sicht falsch sind o
    Quelle: Ausgabe 09 / 2004 | Seite 14 | ID 96909