01.12.2009 | Qualitätssicherung
Neue Leistungsbereiche in der externen Qualitätssicherung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Bereiche festgelegt, in denen in 2010 QS-Maßnahmen durchgeführt werden. Neben bekannten Projekten werden zwei neue Erfassungsbereiche eingeführt:
Neonatologie
In der Kinderheilkunde wurde bereits bisher in allen Bundesländern eine Qualitätssicherung durchgeführt, die allerdings in der Verantwortung des einzelnen Landes lag und nicht auf Bundesvorgaben basierte. Der bestehende Datensatz wurde nur wenig verändert und in das bestehende Dokumentationssystem eingepasst. Es wird nun in den betroffenen Kliniken erforderlich werden, das Neonatalmodul in das bestehende Krankenhaus-System einzupassen. Fast alle Software-Hersteller haben bereits Updates ihrer Produkte bereitgestellt.
In Zukunft werden nun für die Kinderheilkunde alle Regeln gelten, die in den anderen Bundesverfahren angewandt werden. Es besteht eine Dokumentationspflicht. Wenn eine Klinik weniger als 80 Prozent aller zu dokumentierenden Datensätze abliefert, können für jeden fehlenden Datensatz 150 Euro vom Budget abgezogen werden.
Als Gründe für die Einführung nennt der GBA eine erforderliche Aktualisierung des Datensatzes und die geplante Zusammenführung von Neonatal- und geburtshilflichen Daten. Die longitudinale Beobachtung des gesamten Behandlungsablaufs von der Geburtshilfe bis in die Kinderklinik kann im Rahmen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung gute Dienste leisten. Mit entsprechenden Erweiterungen ließe sich so der gesamte Ablauf von der Schwangerenvorsorge bis zur ambulanten kinderärztlichen Versorgung darstellen.
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