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  • 01.02.2005 | Steuern

    Auch für eine Studentenwohnung gibt es die Eigenheimzulage

    Der Kauf einer kleinen Eigentumswohnung in einer Universitätsstadt ist für die eigenen studierenden Kinder nach einigen günstigen Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) seit einiger Zeit auch steuerlich sehr interessant. Bei einer Studentenwohnung haben die Eltern grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Steuern zu sparen bzw. die Eigenheimzulage zu kassieren:  

     

     

    In der letzten Ausgabe des „Chefärzte Brief“ haben wir Ihnen die Vor- und Nachteile dargestellt, wenn Sie die Studentenwohnung an das eigene Kind vermieten (den Beitrag finden Sie im neuen Online-Archiv für Chefärzte unter www.iww.de, dort unter Ärzte/Chefärzte/Online-Archiv). In diesem Beitrag erfahren Sie, wann für Sie die Refinanzierung über die Eigenheimzulage lohnenswert ist.  

    Die Eigentumswohnung wird unentgeltlich überlassen

    Während das Vermietungs-Modell besonders für Eltern mit einem hohen Spitzensatz bei der Einkommensteuer geeignet ist – je höher der Steuersatz, um so größer der steuerliche Vorteil –, sollten Ärzte mit eher mittlerem Einkommen über die zweite Variante nachdenken: Steuern sparen mit der Eigenheimzulage. Die Besonderheit besteht darin, dass aus steuerlicher Sicht Eltern eine Wohnung auch dann selbst nutzen, wenn sie diese ihrem studierenden Kind unentgeltlich überlassen.