01.07.2006 | Steuern
Ein-Prozent-Regelung nur noch bei überwiegender Nutzung des PKW für die Praxis
Im April 2006 wurde das „Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“ verabschiedet. Damit ist es nun amtlich: Chefärzte, die ihren PKW als gewillkürtes Betriebsvermögen der freiberuflichen Praxis zugeordnet haben, können rückwirkend zum 1. Januar 2006 den privaten Nutzungsanteil an den PKW-Kosten nicht mehr nach der Ein-Prozent-Regelung schätzen.
Was das im Einzelnen für Sie als Chefarzt bedeutet, erfahren Sie im folgenden Beitrag:
Am 7. April 2006 wurde das „Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“ verabschiedet. Damit ist es nun amtlich: Chefärzte, die ihren PKW als gewillkürtes Betriebsvermögen der freiberuflichen Praxis zugeordnet haben, können rückwirkend zum 1. Januar 2006 den privaten Nutzungsanteil an den PKW-Kosten nicht mehr nach der Ein-Prozent-Regelung schätzen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig