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  • 04.08.2008 | Steuern

    Medizinische Gutachten: Katalog der steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen

    Die Oberfinanzdirektion Hannover erstellte einen Katalog von steuerfreien und -pflichtigen gutachterlichen Leistungen eines Arztes. Danach sind die Umsätze steuerfrei, wenn das Hauptziel im Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder der Wiederherstellung der Gesundheit zu sehen ist. Steuerpflichtige Umsätze liegen vor, wenn das Gutachten der Entscheidungsfindung eines Dritten dient, die gegenüber dem Betroffenen oder anderen Personen Rechtswirkung erzeugt. Zur Erinnerung: Der Arzt ist nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn er unter die „Kleinunternehmerregelung“ fällt. Die Regelung greift, wenn der umsatzsteuerpflichtige Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird (optional).  

     

    Steuerbefreite Gutachten

    Gutachten zur Feststellung der persönlichen Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, auch wenn der Patient im Ergebnis nicht rehabilitierbar ist  

    Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen (Untersuchungen zur Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten, z.B. Krebsfrüherkennung oder Glaukomfrüherkennung) auch betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Für ärztliche Untersuchungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) kommt die Befreiung nur in Betracht, soweit diese gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ASiG erfolgen und es sich nicht um Einstellungsuntersuchungen handelt. Das gilt entsprechend für die nach anderen Schutzvorschriften erbrachten medizinischen Leistungen, die therapeutischen Zwecken dienen, z.B. nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz  

    Alkohol- und Drogengutachten zum Zwecke einer anschließenden Heilbehandlung (z.B. zur Feststellung eines körperlichen Defekts beim Abbau von Alkohol und Medikamenten)  

    Körperliche Untersuchungen zur Verwahrfähigkeit im Rahmen des Polizei- und Justizgewahrsams  

    Durchführung der äußeren Leichenschau und Ausstellen der Todesbescheinigung als letzte Maßnahme im Rahmen der Heilbehandlung  

    Gutachten für die gesetzliche Krankenversicherung (z.B. Gutachten zu medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, der Hilfsmittelversorgung und der häuslichen Krankenpflege im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung nach § 275 SGB V; Gutachten zur ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung und der Versorgung von Arzneimitteln)  

    Leistungen zur Kontrolle von gespendetem Blut einschließlich der Blutgruppenbestimmung  

    Erstellung und Befundung der Mammographien bzw. der Zweitbefundung der von Radiologen erstellten Mammographien im Rahmen des Mammographie-Screenings  

    Steuerpflichtige Gutachten

    Gutachten über den Kausalzusammenhang zwischen einem rechtserheblichen Tatbestand und einer Gesundheitsstörung  

    Gutachten über die Tatsache oder zur Klärung der Ursache des Todes  

    Alkohol- und Drogengutachten zur Untersuchung der Fahrtüchtigkeit  

    Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage für Versicherungsabschlüsse  

    Gutachten über die Berufstauglichkeit oder Verwendungsfähigkeit des Untersuchten (z.B. Flugtauglichkeitsuntersuchungen)  

    Gutachten über die Minderung der Erwerbsfähigkeit/Berufsfähigkeit in Sozialversicherungsangelegenheiten, in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung und in Schadenersatzprozessen  

    Gutachten oder Zeugnisse über das Seh- und Hörvermögen  

    Gutachten über die Freiheit des Trinkwassers von Krankheitserregern  

    Gutachten für Berufsgenossenschaften oder Versicherungen zur Frage des Kausalzusammenhangs von bestimmten Vorerkrankungen und dem Todeseintritt des Versicherten  

    Gutachten für Staatsanwaltschaft und Gerichte zur Klärung des Kausalzusammenhangs zwischen ärztlicher Fehlbehandlung und einer Gesundheitsstörung bzw. dem Todeseintritt  

    Schriftliche und mündliche Gutachten für Staatsanwaltschaft und Gerichte über Schuld- und Handlungsfähigkeit von Personen; Gutachten zur Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus oder eine Entziehungsanstalt  

    Prognosegutachten im Rahmen des Strafvollzugs  

    Blutgruppenuntersuchungen und DNA-Analysen (z.B. zur Spurenauswertung)  

    Pflegegutachten (vgl. § 18 Abs. 1 SGB XI)  

    Medizinisch-psychologische Gutachten über die Fahrtauglichkeit  

    Gutachterliche Feststellungen zum voraussichtlichen Erfolg von Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen eines Renten- oder Invaliditätsverfahrens  

    Gutachten zur Feststellung von Beschädigungen als Grundlage für Entschädigungsleistung  

    Genehmigung zur Feuerbestattung (sogenannte II. Leichenschau)  

    Vertragszahnärztliche Planungsgutachten  

    Gutachten nach § 12 Abs. 1 der Psychotherapie-Vereinbarung  

    Sport- und reisemedizinische Untersuchungs- und Beratungsleistungen  

    Röntgenaufnahmen zur Erstellung eines umsatzsteuerpflichtigen Gutachtens  

    Gutachterliche oder beratende Tätigkeiten im Bereich der Krankenhaushygiene  

    Ärztliche Befundberichte, die nach § 10 Abs. 1 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) i.V.m. Anlage 2 Nr. 202 und 203 (Zeugnis über einen ärztlichen Befund mit kurzer gutachterlicher Äußerung) vergütet werden. Die Umsätze sind steuerpflichtig. Wenn die Tätigkeit eines sachverständigen Zeugen nach § 10 Abs. 1 JVEG i.V.m. Anlage 2 Nr. 200 und Nr. 201 (Ausstellung eines Befundscheins oder Erteilung einer schriftlichen Äußerung ohne nähere gutachterliche Äußerung) vergütet wird, liegt nicht steuerbarer Schadenersatz vor  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 19 | ID 120911