05.08.2010 | Tarifrecht
Die wichtigsten Punkte der Tarifeinigung zwischen MB und VkA
von RA FA MedR Dr. Tobias Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Frehse Mack Vogelsang, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
Nach langen Auseinandersetzungen haben sich der Marburger Bund (MB) und der Verband kommunaler Arbeitgeber (VkA) Anfang Juni in dem Tarifstreit, bei dem es maßgeblich um die Erhöhung der ärztlichen Vergütung ging, geeinigt. Da Chefärzte regelmäßig die ersten Ansprechpartner für die nachgeordneten Ärzte sind und überdies auch selbst von dem Tarifabschluss betroffen sein können, werden nachfolgend die wesentlichen Eckpunkte der Einigung kurz skizziert. Der Tarifvertrag gilt für die etwa 55.000 Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Kliniken.
Wesentliche Punkte der Tarifeinigung
Im Wesentlichen haben sich MB und VkA rückwirkend zum 1. Mai 2010 auf folgende Eckpunkte geeinigt:
1. Gehaltsanpassung/Stufenverkürzung
Die Arztgehälter werden rückwirkend um 2,0 Prozent erhöht. Zugleich wird eine Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro gezahlt. Darüber hinaus sind die Verweildauern in den Stufen 3 und 4 der Entgeltgruppe (EG I, Assistenzärzte) von 18 auf 12 Monate verkürzt worden. Überdies wurde für erfahrene Fachärzte eine neue Vergütungsstufe 6 eingeführt. Dadurch ergibt sich ab dem 1. Mai 2010 folgende neue Entgelttabelle:
Neue Entgelttabelle - wirksam seit 1. Mai 2010
Ab dem | 1. Jahr (Euro) | 2. Jahr (Euro) | 3. Jahr (Euro) | 4. Jahr (Euro) | 5. Jahr (Euro) | - |
Arzt (EG I) | 3.735,91 | 3.947,66 | 4.098,92 | 4.361,52 | 4.673,64 | - |
| ||||||
Ab dem | 1. Jahr (Euro) | 4. Jahr (Euro) | 7. Jahr (Euro) | 9. Jahr (Euro) | 11. Jahr (Euro) | 13. Jahr (Euro) |
Facharzt (EG II) | 4.930,79 | 5.344,22 | 5.707,22 | 5.918,98 | 6.125,68 | 6.332,38 |
Oberarzt (EG III) | 6.176,10 | 6.539,10 | - | - | - | - |
CA-Vertreter (EG IV) | 7.265,11 | - | - | - | - | - |
Es ist zu ergänzen, dass ein Sinken des Einkommens durch die Höhergruppierung eines Facharztes ab dem 13. Jahr zum Oberarzt im ersten Jahr durch eine Besitzstandsregelung verhindert wird.
2. Bereitschaftsdienstentgelt
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