Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.2005 | Urologie

    Nr. 319 oder Nr. 2402 GOÄ: Welche Ziffer gilt bei den multiplen diagnostischen Prostatapunktionen?

    Es ist strittig, welche GOÄ-Ziffer für multiple Prostatabiopsien zutreffend ist und wie oft sie berechnet werden kann. PKVen verlangen die höchstens sechsmalige Abrechnung mit Nr. 319 GOÄ; viele Urologen berechnen die Nr. 2402 GOÄ, entsprechend dem heutigen Standard bei der Prostatabiopsie, acht- bis zehnmal.  

     

    Der GOÄ-Text zu Nr. 319 GOÄ lautet: „Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse, 200 Punkte.“ Der Text zu Nr. 2402 GOÄ heißt: „Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (zum Beispiel Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (zum Beispiel Zunge), 370 Punkte.“  

     

    Die PKV sagt, die Nr. 319 GOÄ sei als „lex specialis“ zutreffend. Gemäß der Empfehlung der Bundesärztekammer (Deutsches Ärzteblatt vom 4. April 2003) sei man bereit, die Abrechnung im Rahmen von Stanzbiopsien je Behandlungsfall bis zu sechsmal anzuerkennen, obwohl Nr. 319 GOÄ eigentlich je Sitzung nur einmal berechenbar wäre. Man beruft sich dabei auch auf den GOÄ-Kommentar des Deutschen Ärzteverlages („Brück“). Keinesfalls könne die Prostatapunktion aber mit der Nr. 2402 GOÄ berechnet werden.