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  • · Fachbeitrag · Arzneimittel

    „Meine Arbeit als Stationsapothekerin wird von Ärzteschaft und Pflegekräften geschätzt!“

    | In den Krankenhäusern Niedersachsens sind seit dem 01.01.2022 Stationsapotheker Pflicht. Gem. § 19 Niedersächsisches Krankenhausgesetz (NKHG) müssen „in ausreichender Zahl Apothekerinnen oder Apotheker als Beratungspersonen für die Stationen eingesetzt werden“ . Auslöser war der frühere Krankenpfleger Niels Högel, der im Juni 2019 vom Landgericht Oldenburg wegen Mordes an 85 Patienten zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Carina Helfst, Fachapothekerin für klinische Pharmazie, gehört zum Team der Zentralapotheke des Klinikums Region Hannover (KRH) mit zehn Standorten. Sie ist Stationsapothekerin am KRH Klinikum Robert Koch Gehrden. Im Gespräch mit Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) schildert sie ihre Aufgaben. |

     

    Frage: Frau Helfst, Ziel des NKHG ist es, die Patientensicherheit zu stärken. Doch die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft reagierte pikiert. Wie empfingen Ärzteschaft und Pflegepersonal Sie zu Beginn dieses Jahres in Ihrer neuen Rolle?

     

    Antwort: Ärzte und Pflegekräfte schätzen unsere Arbeit. Das merken wir z. B. an den vielen Rückfragen und Anrufen, die wir bekommen. Allerdings gibt es die Stationsapotheker am KRH schon lange. Ich bin vor vier Jahren in gemachte Fußstapfen getreten. Die Zusammenarbeit ist in den letzten Jahren aber noch viel intensiver geworden. Sie wurde schon vor dem Gesetz gelebt. Mit dem Gesetz wird sie gefestigt.