· Fachbeitrag · Arzthaftungsrecht
Darf sich der behandelnde Chefarzt auf den Befund des Radiologen verlassen?
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Rainer Hellweg, armedis Rechtsanwälte, Hannover, www.armedis.de
| Die Behandlung von Patienten durch mehrere Ärzte ist in Krankenhäusern nicht außergewöhnlich. Doch welcher Arzt ist für was verantwortlich, wenn etwas schiefgeht? Während in CB 05/2013, Seite 4 darüber berichtet wurde, wann der Chefarzt einen fachfremden Kollegen heranziehen sollte, erörtert der folgende Beitrag die Frage, in welchen Fällen er sich auf den Befund des Radiologen verlassen darf - und wann er zusätzlich selbst befunden muss. |
Grundsätzlich darf dem Radiologen vertraut werden
Die Frage der juristischen Verantwortlichkeit stellt sich in Krankenhäusern vor allem zwischen dem Radiologen und dem behandelnden (Chef-)Arzt. Die Gerichte ziehen hierbei als Ausgangspunkt bei einer solchen horizontalen Arbeitsteilung den Vertrauensgrundsatz heran: Hiernach darf sich ein Arzt grundsätzlich darauf verlassen, dass der Kollege aus dem anderen Fachgebiet seine Aufgabe lege artis erfüllt hat.
PRAXISHINWEIS | Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Chefarzt vom Grundsatz her darauf vertrauen darf, dass die Befundung durch den Radiologen ordnungsgemäß und zutreffend erfolgt ist. |
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