· Fachbeitrag · Beschlüsse
Krankenhausreform 2023 ‒ Eckpunkte der Politik
von RA, FA MedR, Dr. Tilman Clausen, Hannover, armedis.de und RA, FA MedR Dr. Kyrill Makoski, Düsseldorf, moellerpartner.de
| Am 10.07.2023 haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern ein gemeinsames Eckpunktepapier zur Krankenhausreform präsentiert (online unter iww.de/s8365 ). Dieses ist die Vorlage für ein noch zu verabschiedendes Gesetz. Vorausgegangen war eine sechsmonatige Diskussion über die dritte Stellungnahme der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beauftragten Regierungskommission vom 06.12.2022 (online unter iww.de/s8363 ). Die Länder hatten vor allem die darin enthaltene Einteilung von Krankenhäusern in Versorgungslevel kritisiert, da sie ihre Planungshoheit bedroht sahen. Nun konnte endlich eine Einigung erzielt werden. |
Ziel der Reform laut Präambel
Ziel der Reform ist zum einen die Gewährleistung von Versorgungssicherheit durch eine finanzielle Stabilisierung der Krankenhäuser. Des Weiteren soll die Behandlungsqualität gesteigert werden, Abläufe sollen entbürokratisiert werden. Bestätigt wird der bestehende verfassungsrechtliche Rahmen, d. h., die Bundesländer sind weiterhin für die Krankenhausplanung zuständig, die Frage der Finanzierung der Krankenhausleistungen unterliegt dem Bundesrecht. Die Verpflichtung der Bundesländer, für eine auskömmliche Investitionsfinanzierung zu sorgen, wurde ebenfalls bestätigt.
Von der Reform umfasste Krankenhäuser
Insgesamt soll eine ausreichende stationäre Versorgung sichergestellt werden. Umfasst werden auch Krankenhäuser, die bisher nicht von § 108 Sozialgesetzbuch (SGB) V abgedeckt sind (siehe Kasten). Die konkreten Definitionen werden zwischen Bund und Ländern abgestimmt, wobei den Ländern hinreichende Entscheidungsspielräume belassen werden sollen
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