· Fachbeitrag · Datenschutz
DSGVO in Kraft: Nutzen Sie nur sichere Messenger-Dienste!
| Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Betroffen sind auch Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp). Viele Krankenhausärzte nutzen diese nicht nur privat, sondern auch zur Übermittlung medizinischer Informationen (z. B. klinische Bilder und Befunde). Deshalb erinnern Fachkreise noch einmal daran, dass Ärzte unbedingt digitale Kommunikationsmittel nutzen, die die Vorgaben der DSGVO erfüllen. |
Größtes Manko vieler Messenger-Dienste ist, dass diese die gespeicherten Daten mit sogenannten „Cloud-Diensten“ synchronisieren. Dadurch verliert der Arzt die Kontrolle über die gespeicherten Informationen (z. B. kann er diese nicht mehr löschen). Eine sichere Alternative zu WhatsApp & Co. ist der Messenger-Dienst Siilo (CB 04/2018, Seite 2). Weitere Optionen sind z. B. Careflow Connect, MedicBleep, MedCrowd, Hospify, Streams und Forward. Diese stellt das British Medical Journal in einem Feature vor (kostenpflichtiger Volltext online unter https://www.bmj.com/content/360/bmj.k622).