Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Digitalisierung

    Diese Daten empfiehlt die DGIM für die elektronische Patientenakte

    | Bei der Behandlung von Notfallpatienten kommt es vor allem auf den Innformationsaustausch an: Rettungsdienst, Notaufnahme und Intensivstation benötigen einen schnellen Zugang zu den Gesundheitsdaten des Patienten. Die elektronische Patientenakte (ePA) soll diesen ermöglichen (vgl. Interview im CB 05/2021, Seite 18 f.). Doch die Einführung der ePA stockt. Denn u. a. ist noch offen, welche Informationen in welcher Form in der ePA hinterlegt werden sollen. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) hat Empfehlungen entwickelt, die helfen sollen, offene Fragen um die ePA zu klären und die Einführung der ePA voranzutreiben (Empfehlungen mit Einordnung online unter iww.de/s7478 ). |

     

    • Von der DGIM empfohlener Inhalt der ePA
    • Notfalldatensatz (NFD) bzw. Elektronische Patientenkurzakte (ePKA)
      • Größe, Gewicht
      • Vorerkrankungen (mit ICD 10)
      • Aktuelle Dauermedikation (inkl. Bedarfsmedikation)
      • Allergien (mit klinischen Angaben) und Unverträglichkeiten
      • Angaben zu Implantaten
      • Pflegestufe
      • Einschluss in ein Patientenprogramm, z. B. DMP
      • Kontaktinformationen Angehörige, Pflegeeinrichtung, behandelnde Ärzte/Einrichtungen

     

    • Datensatz persönliche Erklärungen (DPE)
      • Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuung (Kontaktdaten der Pflegeeinrichtung inkl. Pflegebögen), ggf. vorhandener Pflegegrad
      • Patientenverfügung
      • Organspendeausweis

     

    • Aktuelle Medikation
      • Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP), elektronischer Medikationsplan (eMP) und Angabe über Indikationen und Medikationshistorie
      • Ggf. Interaktionscheck-Option

     

    • Impfdokumentation
      • Impfpass

     

    • Briefe und Berichte
      • Stationäre Behandlung
      • Briefe ambulante Fachärzte
      • Physiotherapeuten, andere Heilberufe

     

    • Befunde von
      • Labor-Untersuchungen (z. B. Klinische Chemie, Hämatologie etc.)
      • apparativen Untersuchungen (z. B. EKG, Lungenfunktion etc.)
      • bildgebenden Verfahren (z. B. CT, MRT, Ultraschalluntersuchungen etc.)
     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2023 | Seite 14 | ID 48986330