· Fachbeitrag · Diskriminierung
„Menschen mit HIV können in jedem Beruf arbeiten!“
| Am 01.02.2022 hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen einen HIV-positiven Studenten der Zahnmedizin vom Praxisunterricht ausgeschlossen (Az. 10 B 2508/21; Abruf-Nr. 48433225 ). Christin Engelbrecht ist Geschäftsführerin der Aidshilfe Niedersachsen e. V. Im Gespräch mit CB-Autorin Ursula Katthöfer (textwiese.com ) erläutert sie, welche Folgen dieser Gerichtsbeschluss für Krankenhäuser und deren Beschäftigte hat. |
Frage: Frau Engelbrecht, wie wird sich das Urteil aus Hessen Ihrer Einschätzung nach auf das Studium der Humanmedizin in Deutschland auswirken?
Antwort: Im schlimmsten Fall erhöhen auch andere Universitäten die Zugangsbarrieren für Menschen mit HIV. Doch ich hoffe, dass die Entscheidung des VGH Hessen überhaupt keine Auswirkungen hat und dass andere Universitäten sich die Diskriminierung nicht abgucken. Zurzeit handhaben die Universitäten den Zugang ganz unterschiedlich. Einer Umfrage der Deutschen Aidshilfe zufolge fragen viele den HIV-Status der Studierenden gar nicht ab, andere handeln wie Marburg. Sehr spannend finde ich, wie sich das Vertrauen in Betriebsärzte entwickeln wird. Deren vorrangige Aufgabe ist, Angestellte bzw. Studierende zu schützen und auf ihr Wohlergehen zu achten. In Marburg hat die Betriebsärztin komplett die Perspektive gewechselt. Statt dafür zu sorgen, dass es dem Studenten gut geht, hat sie die Position der Universität unterstützt. Das führt nicht zu mehr Vertrauen.
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