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  • · Fachbeitrag · DRG-Abrechnung

    Geburtshilfe: Wann ist eine äußere Wendung als stationäre Leistung berechnungsfähig?

    von RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, Seesen, armedis.de

    | Ob eine bestimmte Krankenhausleistung als ambulant, vollstationär oder teilstationär abzurechnen ist, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Im Fall einer äußeren Wendung verwies das Bundessozialgericht (BSG) die Sache zwar an die Vorinstanz zurück (Urteil vom 21.03.2024, Az. B 1 KR 37/22 R). Gleichwohl tätigte das höchste deutsche Sozialgericht bereits eindeutige Aussagen zur rechtlichen Einschätzung. |

     

    Krankenhaus klagt gegen MD-Gutachten und erzielt einen Teilerfolg

    Eine in der 37. Woche schwangere gesetzlich Versicherte wurde zum Versuch einer äußeren Wendung bei Beckenendlage des Fötus am 08.06.2014 vormittags stationär aufgenommen. Nach der Aufnahme in den Kreißsaal wurde die Patientin ans CTG angeschlossen und es erfolgte eine intravenöse Tokolyse. Ein anschließender Wendungsversuch beim ungeborenen Kind mit Rolle rückwärts scheiterte, ein weiterer Versuch mit Rolle vorwärts hatte Erfolg. Nach Kontrolle der fetalen Herzfrequenz und erneutem CTG-Anschluss wurde die Patientin am frühen Nachmittag desselben Tages nach Hause entlassen.

     

    Die Krankenkasse der Patientin leitete ein Prüfverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) ein. Dieser lehnte die Notwendigkeit einer stationären Behandlung dem Grunde nach ab. Daraufhin klagte das Krankenhaus den offenen Forderungsbetrag ein. Da der Sachverhalt nicht vollständig ausermittelt worden war, verwies das BSG die Sache an die Vorinstanz zurück.