· Fachbeitrag · E-Rezept aktuell
Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken: Chargendokumentation
| Rückwirkend zum 01.01.2024 und zunächst befristet bis zum 30.06.2025 haben sich der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) darauf geeinigt, dass Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken beim E-Rezept anstatt der tatsächlichen Chargenbezeichnung alternativ auch das Wort „KLINIK“ in das dafür vorgesehene Datenfeld eintragen dürfen. |
mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen
Quelle: ID 50197560