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  • · Fachbeitrag · Ethik

    Organspende: Ja oder Nein? Positionspapier zur Entscheidungsfindung liegt vor

    von Dr. med. Marianne Schoppmeyer, Nordhorn, www.medizinundtext.de

    | Am 01.04.2019 ist das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) in Kraft getreten. Mithilfe dieser neuen Regelungen sollen die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Entnahmekrankenhäusern verbessert werden, um so die Zahl der Organtransplantationen zu erhöhen. Um Ärzte auch bei ethischen Fragestellungen im Spannungsfeld von Organspende und erweitertem intensivmedizinischem Behandlungsbedarf zu unterstützen, hat die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) unter Mitarbeit der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) ein Positionspapier herausgegeben. |

     

    Schwieriger Entscheidungsprozess

    Für Ärzte, Pflegende und Angehörige ist der unmittelbare Umgang mit hirntoten Patienten, bei denen eine Organspende prinzipiell in Betracht kommt, häufig schwierig. Vielen fällt es schwer, einen hirntoten Patienten als hirntot wahrzunehmen, weil der Körper nicht als toter Körper erscheint. Zusätzlich müssen intensivmedizinische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Organfunktionen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen können im Verlauf deutlich über die Weiterführung der bisherigen intensivmedizinischen Behandlung hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise kardiopulmonale Reanimation, extrakorporale Organersatzverfahren oder eine Operation. Für die Schnittstelle der würdevollen Begleitung des Patienten am Lebensende und einem erweiterten Behandlungsbedarf zum bestmöglichen Schutz der Organe hat die Sektion Ethik gemeinsam mit der Sektion Organspende und -transplantation der DIVI nun Handlungsempfehlungen erarbeitet.

    Fünf Fragestellungen zur Entscheidungsfindung

    Voraussetzung jeder Organspende ist, dass vonseiten des Patienten kein expliziter Widerspruch gegen die Organspende bekannt ist. Um dann den Behandlungsumfang bei potenziellen Organspendern festzulegen, sollte auf fünf Fragestellungen fokussiert werden. Jede dieser Fragen sollte für sich analysiert und kann in jeweils drei Ausprägungsgrade unterteilt werden: