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Uniklinik Frankfurt empfiehlt Schutzmasken für Belegschaft ‒ Maskenpflicht für Besucher grundsätzlich möglich
| Das Frankfurter Universitätsklinikum hat seinen klinischen Mitarbeitern für den Herbst wieder dringend das Tragen von Schutzmasken empfohlen. Grund ist die nahende Grippe- und Erkältungssaison. Die Empfehlung gilt zunächst befristet bis zum Ende der hessischen Herbstferien am 28.10.2023 und soll anschließend evaluiert werden. |
Maßnahme weder corona-spezifisch noch in allen Krankenhäuern umgesetzt
Prof. Dr. Jürgen Graf, Ärztlicher Direktor der Uniklinik Frankfurt, will die Empfehlung nicht als corona-spezifische Maßnahme verstanden wissen. Die Belegschaft solle vor saisonalen Infektionskrankheiten geschützt werden, sodass das Klinikum auch weiterhin arbeitsfähig bleibe. Andere Krankenhäuser, so Graf, gingen unterschiedlich mit dem Thema um. Häuser, die ihren Beschäftigten keine Masken empfehlen, tun dies vor allem wegen Widerständen bei der Belegschaft. In Frankfurt sei die „dringende Empfehlung“ unter anderem deshalb sinnvoll, weil besonders viele schwerkranke Patienten behandelt würden.
Maskenpflicht für Besucher im Rahmen des Hausrechts weiterhin möglich
Fast alle verbliebenen Test- und Maskenpflichten sind mit dem 01.03.2023 ausgelaufen. Auch Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind von der Test- und Maskenpflicht befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Pflegeheimen und Kliniken galt bundesweit noch bis zum 07.04.2023 die Maskenpflicht. Doch auch darüber hinaus können Krankenhausträger per Hausrecht selbst eine Maskenpflicht verordnen! Denn jede medizinische Behandlungseinrichtung ist im Rahmen des Hausrechts befugt (wenn kein Notfall vorliegt), das Tragen einer Maske verpflichtend für das Betreten der Einrichtung zu machen. Dies hat die Bundesregierung im März 2023 noch einmal bestätigt (voge.ly/vglqO1i/).
Klare Kommunikation ist oberstes Gebot!
Die eigene Regelung der Maskenpflicht hat zudem noch weitere Vorteile: Sie gilt ‒anders als die zeitlich beschränkten Coronaschutzverordnungen ‒dauerhaft und kann ihrem Umfang klar bestimmt werden. Oberstes Gebot ist dabe eine klare Kommunikation:
- Sollen FFP2-Masken getragen werden oder reichen OP-Masken aus?
- Gibt es Ausnahmen für bestimmte Personen (etwa Kinder bis zu einem bestimmten Alter)?
- Gilt die Maskenpflicht überall oder nur in einzelnen Räumen?