· Fachbeitrag · Klinikführung
Ärztliche Direktoren ‒ bereit für den Schleudersitz?
von Jens Hollmann, Berater und Coach, www.medplus-kompetenz.de und RAin, FAin Medizinrecht Dr. Birgit Schröder, Hamburg, www.dr-schroeder.com
| Die vielfältigen Herausforderungen und der Konzentrationsprozess auf dem Klinikmarkt, der von wenigen privaten Konzernen beherrscht wird, haben sich stark auf die Rollengestaltung der Ärztlichen Direktoren ausgewirkt. Kaufmännische Geschäftsführer dominieren das Geschehen und medizinische Entscheidungen unterliegen immer stärker dem Diktat der Wirtschaftlichkeit. Diese Entwicklung macht die Ärztlichen Direktoren als Schnittstelle zwischen Medizin und Management so wichtig: Es ist ihre Aufgabe, ärztlichen Input für die Managemententscheidungen im Krankenhaus zu geben. |
Vermittler zwischen Medizin und Management
Die Leitung eines Krankenhauses muss im Grundsatz drei Aufgabenbereiche abdecken: die ökonomische Leitung und Sicherstellung des laufenden Betriebs sowie die ärztliche und die pflegerische Versorgung der Patienten. Hierbei sind Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten nicht immer so klar abgrenzbar wie es scheint: Während formal eine Dreiteilung besteht, herrscht faktisch der kaufmännische Geschäftsführer mehr als zu „einem Drittel“. Medizinische und ökonomische Verantwortlichkeit vermengen sich außerdem zunehmend. Es ist insofern unstrittig, dass sich der Ärztliche Direktor, der über die fachliche Leitung einer Abteilung hinaus die Verantwortung für die medizinische Führung eines Krankenhauses übernehmen muss, heute mit hoch komplexen Anforderungen konfrontiert sieht ‒ bei oft geringen zeitlichen Ressourcen. Wie „stark“ der Ärztliche Direktor in dieser Gemengelage ist und ob er als Partner auf Augenhöhe agieren kann oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab.
Verwalter oder Gestalter?
Der Grundstein für die Stärke oder Schwäche des Ärztlichen Direktors wird schon auf dem Weg zu dieser Position gelegt. Denn zu der Frage, wer auf welchem Wege Ärztlicher Direktor wird und welche Aufgaben er dann hat, gibt es keine klare Linie, sondern vielmehr einen Wildwuchs an Verfahren: Per Wahl durch die Chefarztkonferenz, per Festlegung durch die Geschäftsführung oder durch Benennung im Rotationsverfahren ‒ verschiedene Varianten sind möglich und jede stärkt oder schwächt die Position. Inzwischen gibt es sogar eine ganze Reihe von Doppelspitzen ‒ oft als Kombination aus unterschiedlichen Fachrichtungen.
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