· Fachbeitrag · Klinikmanagement
Terminservicestellen - neue Belastung für Klinik und Chefarzt-Abteilung?
von Rechtsanwalt Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Fast alle Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben inzwischen den Auftrag des Gesetzgebers umgesetzt und „Terminservicestellen“ eingerichtet. Diese vermitteln gesetzlich versicherten Patienten binnen fünf Tagen einen Facharzttermin. Der Patient darf hierauf nicht länger als vier Wochen warten. Die Fachärzte selbst sind allerdings nicht verpflichtet, ein entsprechendes Kontingent freizuhalten - sie können weiterhin frei über ihre Termine verfügen. Kommt daher auf die Krankenhausambulanzen eine neue Patientenwelle zu? Muss der Chefarzt hierfür Ärzte abstellen? |
Hintergrund
Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurden die KVen beauftragt, Terminservicestellen einzurichten, die Patienten einen Termin bei einem Facharzt vermitteln, wenn sie einen Überweisungsschein haben. Ausnahme: Bei Augen- oder Frauenärzten ist keine Überweisung nötig. Nicht vermittelt werden aktuell Termine bei Psychotherapeuten sowie bei Zahnärzten und Kieferorthopäden.
Wichtig | Kann die Terminservicestelle innerhalb der Vier-Wochen-Frist keinen Behandlungstermin vermitteln, hat sie dem Patienten einen ambulanten Termin in einem zugelassenen Krankenhaus anzubieten.
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