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  • · Fachbeitrag · Krankenhausfinanzierung

    Krankenhausfinanzierung - verständlich erklärt: Kalkulation der DRG-Fallpauschalen

    von Dr. Christopher Niehues, LL.M., und Linda Winkelhaus, Betriebswirte und Krankenhausberater, HC&S AG, Münster, www.hcs-consult.de

    | Zur Kalkulation der DRG-Fallpauschalen haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) errichtet. Neben der jährlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems werden mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) gegenwärtig weitreichende Änderungen der Kalkulationsmethodik vorgenommen. Dies betrifft insbesondere die sogenannten „sachkostenintensiven“ Leistungen. |

    Grundlage der DRG-Fallpauschalenkalkulation

    Nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) werden für jeden Krankenhausfall detaillierte Daten zu Diagnosen, Prozeduren etc. erfasst. Zusätzlich zu diesen Leistungsdaten übermitteln einige Kalkulationshäuser bislang freiwillig ihre Kostendaten zu jedem Behandlungsfall. Auf Basis dieser Informationen bildet das InEK kostenhomogene Fallpauschalen. Als Ausgangsbasis der Kalkulation dienen die testierten Jahresabschlüsse der Krankenhäuser und ein einheitliches Kalkulationsverfahren. Durch diese Methode liegt zwischen den Kostendaten und dem jeweiligen Fallpauschalenkatalog eine Verzögerung von zwei Jahren. Die zwischenzeitlichen Kostensteigerungen werden indirekt durch Landesbasisfallwerte kompensiert, die jeweils über der errechneten Bezugsgröße liegen.

     

     

    Defizite der bisherigen Kalkulationsstichprobe

    Das InEK veröffentlicht jährlich unter www.g-drg.de einen Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des DRG-Systems, der zahlreiche Details zur Datenerhebung und Fallpauschalenbildung erörtert. Während dem InEK die § 21-Leistungsdaten aller Kliniken übermittelt werden, erfolgt die detaillierte Kostendatenlieferung wie beschrieben freiwillig. Die teilnehmenden Kalkulationskrankenhäuser erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung.