· Fachbeitrag · Krankenversicherung
Tipps für den richtigen Umgang: Wenn die PKV vom Chefarzt Regress fordert
von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Anna Brix, Rechtsanwälte Ulsenheimer und Friederich, München, www.uls-frie.de
| Chefärzte müssen sich immer öfter mit privaten Krankenversicherungen (PKV) ihrer Patienten auseinandersetzen. Es beginnt mit einer harmlosen Anfrage, in der die PKV um Übersendung der Krankenakte bittet, und endet im ungünstigsten Fall mit der Zustellung einer Klage an den Chefarzt, in der Rückforderungsansprüche erhoben werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie bei solcher Post der PKV am besten reagieren. |
Auskunftspflicht gegenüber der PKV
In dem Anschreiben an den Chefarzt mit der Bitte um Auskunft stützt sich die PKV auf die Obliegenheitspflicht des Patienten in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. In § 9 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB-KK) heißt es:
„Der Versicherungsnehmer und die als empfangsberechtigt benannte versicherte Person haben auf Verlangen des Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges erforderlich ist.“ |
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