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  • · Fachbeitrag · Qualifikation

    Krankenhausreport 2017: Zukunft gestalten, KHSG reformieren

    von Alexandra Buba M. A., freie Wirtschaftsjournalistin, Fuchsmühl

    | Die neueste Auflage des Krankenhaus-Reports des wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) will „Zukunft gestalten“. So gibt es zumindest das diesjährige Schwerpunktthema vor. Dazu fordern die Autoren gesetzgeberisches Handeln und mahnen mehr kluge Selbsteinschätzung und Selbstbeschränkung an. Im Zahlenteil setzen sich die Trends der vergangenen Jahre - steigende Fallzahlen und wachsende Kosten - fort. |

    Reformbedarf auch nach dem KHSG

    Das seit 01.01.2016 geltende Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hat Änderungen des Krankenhausfinanzierungsrechts, verbindliche Qualitätsanforderungen und den Krankenhausstrukturfonds gebracht. Es will die Betriebskostenfinanzierung, die Mengensteuerung und die ambulante Notfallversorgung verbessern und ein Pflegeförderprogramm etablieren (CB 01/2016, Seite 4). Der Krankenhaus-Report 2017 sieht allerdings weiteren Reformbedarf.

     

    • Kritikpunkte des Krankenhausreports am KHSG
    • Das KHSG lässt z. B. die Neuausrichtung der Investitionsfinanzierung offen. Außerdem steht eine generelle Deregulierung und eine Überarbeitung des DRG-Vergütungssystems an. Herkömmliche Betriebsoptimierungen reichen nicht aus, um die gewaltigen Anforderungen an Effizienzsteigerung in den 2020er-Jahren zu erfüllen und die Rationierung von Leistungen zu vermeiden.
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    • Eine bessere Vergütung benötigt nicht mengenabhängige Komponenten, eine Mischvergütung für ausgewählte ambulante Leistungen und eine Integration von Qualitätsanreizen. Das G-DRG-System muss noch stärker korrigiert werden. Noch immer gibt es viele Fehlanreize, die den Wettbewerb behindern und die Patienten gefährden.
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    • Die Kosten bestimmter Leistungen stehen nicht in direktem Zusammenhang mit der Zahl der stationären Fälle (z. B. in Rettungsstellen). Auch Innovationen sollten nicht mengenbasiert gefördert werden, da dies riskant ist, sondern beispielsweise über eigene Innovationszentren.
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    • Qualität spielt bei der derzeitigen Vergütungspraxis kaum eine Rolle. So können im derzeitigen System Krankenhäuser auch dann eine Fallpauschale doppelt abrechnen, wenn der Patient schon kurz nach der Entlassung erneut aufgenommen wird. Dies auszuschließen, wäre ein erster Schritt zur qualitätsorientierten Vergütung.
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    • Ebenfalls reformbedürftig ist die Notfallversorgung. Die Abrechnungsdaten der AOK belegen, dass immer mehr Notfallpatienten Krankenhäuser und die dort angesiedelten Notfallambulanzen aufsuchen: Auf diese entfallen mittlerweile fast 58 Prozent aller versorgten Notfälle. 2009 lag dieser Anteil noch bei rund 50 Prozent. Auch in anderen Ländern müssen die Notfallambulanzen immer mehr Patienten behandeln.
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    • Das erhöhte Patientenaufkommen in den Notfallaufnahmen liegt z. T. am Wunsch der Patienten und z. T. an der eingeschränkten Verfügbarkeit ambulanter Behandlungsalternativen. Um Patienten dazu zu bewegen, seltener die Notfallambulanz aufzusuchen, gibt es in den Niederlanden und Dänemark zur besseren organisatorischen Verzahnung von ambulantem Notdienst und Notaufnahme zentrale Anlaufpunkte zur gemeinsamen Ersteinschätzung. Besser steuern ließe sich der Patientenstrom auch über Notfallprotokolle und integrierte Telefonzentralen.