· Fachbeitrag · Qualitätsmanagement
Die sektorenübergreifende QM-Richtlinie: Praktische Umsetzung im Krankenhaus
von Claudia Schulte-Marxloh, zert. TQM-Auditor/Risk management officer
| Am 16.11.2016 ist die sektorenübergreifende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Qualitätsmanagement (QM) in Kraft getreten. Sie gilt für Vertrags-(Zahn-)Ärzte und Krankenhäuser gleichermaßen. Die Richtlinie erweckt den Eindruck, als hätte ihr die DIN EN ISO 9001:2015 als Vorlage gedient: Zentrale Elemente der Norm wie z. B. Wissenstransfer, Schnittstellenmanagement, und Fehlermeldesysteme, finden sich auch in der QM-Richtlinie wieder. Trotzdem stehen auch Krankenhäuser, die nach DIN EN ISO zertifiziert sind, vor der Frage nach einer Umsetzung der Richtlinie. |
Wissenstransfer
Verfahrens- und Arbeitsanweisungen wirken nur nachhaltig, wenn diese Inhalte regelmäßig geschult werden und Einarbeitungschecklisten für alle Berufsgruppen einen sicheren Start in den Arbeitsalltag geben. Das bedeutet mehr Sicherheit für alle Beteiligten: Klinik-Direktoren sind sicher, dass ihre Ärzte auch im Nachtdienst mit dem notwendigen Wissen unterwegs sind. Die betroffenen Ärzte sind sicher, wer wann, wie und wofür im Falle von Unklarheiten zu befragen bzw. zu informieren ist. Krankenhaus und Patienten profitieren durch eine bessere Qualifikation des Personals von mehr Sicherheit.
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