· Fachbeitrag · Qualitätsmanagement
Neue Regelungen für die externe Qualitätssicherung
| Die Ausgestaltung der Regeln zur externen vergleichenden Qualitätssicherung im Krankenhausbereich erfolgt in der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser“ - das sind die Krankenhäuser im Krankenhausplan und die Hochschulkliniken sowie Krankenhäuser, die mit den Krankenkassen einen Versorgungsvertrag geschlossen haben. Eine geänderte Fassung dieser „QSKH-Richtlinie“ wurde am 20. Oktober 2011 durch den G-BA beschlossen. Es folgt ein Überblick über die wichtigsten Änderungen. |
Inkrafttreten
Nach Genehmigung durch das Gesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die geänderte Richtlinie in Kraft treten. Änderungen der Vorlage sind in diesem Verfahren nicht mehr zu erwarten.
Neu eingeführte Maßnahmen
Die Menge der Qualitätssicherungsverfahren wird im kommenden Jahr unverändert bleiben. In der nachfolgenden Liste 1 werden die aktuell eingeführten Maßnahmen aufgeführt. Die mit einem Sternchen (*) markierten Module werden direkt durch das AQUA-Institut durchgeführt (Direktverfahren), die anderen durch die zuständige Landesgeschäftsstelle (indirektes Verfahren).
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