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  • · Fachbeitrag · Sektorenübergreifende Versorgung

    Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Erste Erfahrungen aus Antragsverfahren

    von RA, FA für MedR, Wirtschaftsmediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V (neue Fassung, n. F.) die ersten Konkretisierungen für die Tuberkulose einerseits und Gastrointestinale Tumoren andererseits im vergangenen Jahr verabschiedet hatte, sind vielerorts die Planungen für ASV-Gestaltungen aufgenommen worden. Erste positive Bescheide auf Anträge bei den Erweiterten Landesausschüssen sind erfolgt. Der Beitrag gibt Hinweise aus der Praxis, die aus der beratenden Begleitung von ASV-Gestaltungen stammen. |

    Hintergrund: Die ASV nach dem neuen § 116b SGB V

    Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V n. F. ist eine neue Form interdisziplinärer und zumeist sektorenübergreifender Versorgung. Die ASV umfasst einen weiten Katalog von Erkrankungen, die entweder aufgrund ihrer schweren bzw. besonderen Verlaufsform oder ihrer Seltenheit einer spezialfachärztlichen Betreuung in der ASV bedürfen. Beispielhaft sind aus dem Katalog zu nennen

     

    • onkologische Erkrankungen,