· Fachbeitrag · Strahlenschutz
EU-Verordnung zur PSA erfordert Umdenken bei Design und Ergonomie von Röntgenschürzen
von Dr.-Ing. Heinrich Eder, München
| Seit dem 21.04.2018 regelt die Verordnung EU 2016/425 die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Im Anhang II schreibt die Verordnung u. a. vor: „Unbeschadet ihrer Festigkeit und Wirksamkeit müssen PSA so leicht wie möglich sein“ bzw. „... so gut wie möglich an die Gestalt des Nutzers angepasst werden können“. Diese Vorgaben geben Anlass, Ergonomie und Effizienz von Schutzschürzen zu überdenken. |
Orthopädische Belastungen
Die Literatur berichtet vielfach von Gesundheitsschäden, verursacht durch dauerndes Tragen von schwerer Schutzkleidung. In einer Studie aus den USA berichten 42 Prozent der Befragten (interventionell tätige Kardiologen) von Problemen im Wirbelsäulenbereich. Die Empfehlung „Heben und Tragen ohne Schaden“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stuft dauerhaftes Tragen von Schürzen über 5 kg für Frauen als „erhöhte Belastung“ ein.
Um das Gewicht zu senken, enthalten viele Schürzen nur noch einen bestimmten Anteil an Blei bzw. gar kein Blei mehr. Der Bleigleichwert einer CE-gekennzeichneten Schürze garantiert, dass diese dieselbe Schutzwirkung erzielt wie eine reine Bleischürze. Da der Bleigleichwert bleifreier Produkte von der Röhrenspannung abhängt, muss der zulässige Röhrenspannungsbereich auf dem Schürzenlabel bzw. im Manual angegeben sein. Standardschürzen können in der Röntgendiagnostik bis 120 kV verwendet werden. Bei Sonderanwendungen (z. B. CT-Untersuchung) sollte die Schürze bis 150 kV ausgelegt sein.
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