· Fachbeitrag · Vergütung
Für Chefärzte wichtig: Bundessozialgericht lehnt Vergütung für alkoholkranken Patienten ab
von Rainer Hellweg, Fachanwalt für Medizinrecht, armedis Rechtsanwälte, Hannover, www.armedis.de
| Die jetzt veröffentlichten schriftlichen Entscheidungsgründe zum Urteil des Bundesozialgerichts (BSG) vom 17. November 2015 zeigen, wie restriktiv die Gerichte den Anspruch auf Krankenhausvergütung sehen, wenn hierbei Fragen der Verweildauer betroffen sind (Az. B 1 KR 20/15 R, Abruf-Nr. 146482 ). Dem Krankenhausträger steht der Vergütungsanspruch gegen die Krankenkasse nur dann zu, wenn eine stationäre Behandlung aus rein medizinischen Gründen erforderlich war. Dies muss der Chefarzt wissen, um das Entlassmanagement in seiner Abteilung richtig zu steuern. |
Thema Krankenhausvergütung für Chefärzte relevant
Das Problemfeld der Vergütung von Krankenhausleistungen ist auch für Chefärzte von Bedeutung. Wenn die Krankenkasse Zahlungen verweigert und der Klinikträger den Vergütungsanspruch nicht durchsetzen kann, trifft dies wirtschaftlich zwar zunächst den Klinikträger. Doch auch für den Chefarzt ist dies relevant: Er leitet in herausgehobener Stellung als Gesamtverantwortlicher seine medizinischen Abteilung. Werden dort erbrachte Leistungen nicht in vollem Umfang vergütet, so kann die Wirtschaftlichkeit der Abteilung gefährdet werden. Dies fällt in den Verantwortungsbereich des Chefarztes.
Zudem obliegt es aufgrund seines Arbeitsvertrags in der Regel dem Chefarzt, gegenüber dem Krankenhausträger dafür zu sorgen, dass im Rahmen des medizinisch Vertretbaren eine wirtschaftliche Arbeitsweise eingehalten wird. Leistungen ohne Vergütung zu erbringen, ist jedoch unwirtschaftlich.
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