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Chemotherapieplan (Nr. 78 GOÄ)
Frage: „Was muss ein Behandlungsplan bei Chemotherapie enthalten, um die Nr. 78 GOÄ berechnen zu dürfen?“
Antwort: Ein solcher Plan enthält Angaben zum Patienten, dem oder den Cytostatika mit Dosis, Applikationsart, Zeitpunkt und Zeitdauer der Applikation sowie Hinweise zur eventuellen Supportivtherapie und Nachsorge.
Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 19 | ID 32139800