Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Alle Fachgebiete

    Ist die Aufnahmeuntersuchung analog berechnungsfähig?

    Frage: „Kann eine Aufnahmeuntersuchung, die regelmäßig sehr zeitaufwendig ist, analog mit der Nr. 30 GOÄ (homöopathische Erstanamnese, mindestens 60 Minuten) berechnet werden? Wenn es weniger als eine Stunde dauert, kann ich dann den Faktor niedriger ansetzen (zum Beispiel auch 1,0-fach)?“

     

    Antwort: Eine Analogabrechnung für die Aufnahmeuntersuchung ist nicht zulässig. Für die bei Aufnahme durchgeführten Anamnesen und Untersuchungen enthält die GOÄ abrechenbare Leistungsziffern (zum Beispiel die Nrn. 1, 3, 5 bis 8, ggf. spezielle Untersuchungen wie Ultraschall, EKG etc.). Wenn diese zeitaufwendig sind, kann das nur mit einem höheren Faktor (und entsprechender Begründung) berücksichtigt werden.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 20 | ID 29847690