· Fachbeitrag · Alle operativen Fachgebiete
Keine Berechenbarkeit von „Schnittmustern“
Das Anzeichnen von „Schnittmustern“ auf der Haut vor einer Operation (zum Beispiel vor Varizenexhairese oder plastisch-chirurgischen Operationen) ist bereits Bestandteil der späteren operativen Leistung und kann nicht gesondert berechnet werden. Somit ist die Berechnung zum Beispiel mit der Nr. 3315 GOÄ analog oder der Nr. 3321 GOÄ analog nicht möglich.
Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 19 | ID 28511190