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  • · Fachbeitrag · Anästhesie

    Kein Analogansatz der Nr. 784 für Medikamentenpumpe während der Anästhesie

    | Die BÄK hat die Berechnung der Nr. 784 GOÄ für die Verabreichung narkoseunabhängiger Medikamente mittels Medikamentenpumpe während einer Anästhesie abgelehnt und dies der Nr. 261 GOÄ zugeordnet (Deutsches Ärzteblatt vom 11. Mai 2012 unter „Bekanntmachungen“). |

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 19 | ID 33768240