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  • 25.04.2018 · Nachricht · Anästhesie

    Nr. 56 auch analog nicht für „Überwachung im AWR“

    | In den letzten Monaten wurden vermehrt Rechnungen „beobachtet“, in denen die Nr. 56 GOÄ (Verweilgebühr) analog für „postoperative Überwachung im Aufwachraum (AWR)“ berechnet wurde. Das ist nicht rechtens. |