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Arthroskopie des Kniegelenks: Wie ist die Entfernung einer Baker-Zyste abzurechnen?
| FRAGE: „Bei einer Arthroskopie des Kniegelenks wurde auch in der Kniekehle die diagnostizierte Baker-Zyste mit entfernt. Es handelt sich ja um eine mit Flüssigkeit gefüllte Zyste. Welches wäre die korrekte GOÄ-Ziffer ‒ Nr. 2112, 2404 oder 2454 GOÄ?“ |
Antwort: Bei einer Arthroskopie unter Anwendung der Nrn. 2189‒2191 und 2193 GOÄ bleiben nicht viele Möglichkeiten aufgrund allgemeiner Bestimmungen. U. a. wäre Nr. 2112 (ohnehin nicht zutreffend) in diesem Falle nicht zusätzlich berechnungsfähig. Das betrifft im Zusammenhang mit den o. a. Arthroskopie-Leistungen jedoch auch die weiteren Leistungen, die mit dem zusätzlichen einmaligen Ansatz der Nr. 2195 GOÄ (Zuschlag für weitere operative Eingriffe an demselben Gelenk ‒ zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2117, 2119, 2136, 2189 bis 2191 oder 2193) abgegolten sind.
MERKE | Lediglich bei einer arthroskopischen Operation, die ausschließlich die Entfernung der Baker-Zyste durch Shaver-Einsatz zum Ziel hat, würde sich ein anderer Ansatz ergeben: Nr. 3300 für die diagnostische Arthroskopie neben Nr. 2064 (u. a. „plastische Ausschneidung“ in der Leistungslegende!) für die Entfernung der Baker-Zyste. |