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  • · Nachricht · Chirurgie

    Darf beim Wunddebridement nach Nr. 2064 GOÄ analog der Zuschlag Nr. 442 berechnet werden?

    | FRAGE: „Zu Ihrem Kurzbeitrag zum Wunddebridement (CB 04/2022, Seite 2, Abruf-Nr. 48082264 ) habe ich eine Frage: Kann man bei Analogverwendung der Nr. 2064 GOÄ die Nr. 442 GOÄ als Zuschlag bei ambulanter OP verwenden (Vorhaltepauschale für Equipment)?“ |

     

    Antwort: Auch bei analoger Anwendung der Nr. 2064 für ein tiefes ausgedehntes Weichteildebridement kann ein Zuschlag bei ambulanter OP berechnet werden. Da Nr. 2064 mit 924 Punkten bewertet ist, kommt aber nicht die Nr. 442 zum Ansatz, sondern Nr. 444 (Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind).

    Quelle: Ausgabe 12 / 2024 | Seite 1 | ID 50241105