· Fachbeitrag · Chirurgie
Langstreckige Dünndarmresektion: Nr. 3167 oder Nr. 3181 GOÄ?
| Unsicherheit besteht manchmal darüber, ab wann man von einer „langstreckigen“ Dünndarmresektion im Sinne der Nr. 3181 GOÄ ausgehen darf, und wann für den Eingriff die Nr. 3167 GOÄ anzusetzen ist. |
„Langstreckig“ ist der Eingriff am Dünndarm im Allgemeinen ab einer Strecke von etwa 30 cm. Hier besteht jedoch ein Ermessenspielraum, zudem ist nicht die Länge der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Gebührenpositionen. Nr. 3167 stellt als wesentliches Leistungsziel auf die Anlage einer Anastomose ab und schließt die Teilresektion nur fakultativ ein. Nr. 3167 ist daher die richtige Gebührenziffer, wenn die Anlage der Enteroanastomose das wesentliche Ziel der Operation war.
Nr. 3181 hingegen hat als wesentliches Leistungsziel die Resektion - die Anastomose ist nur einbezogen, um daneben nicht noch Nr. 3167 berechnen zu können. Indikationsbezogen ist die Berechnung von Nr. 3181 etwa bei Mesenterialvenenverschluss, Volvulus, M. Crohn oder Dünndarmtumoren gegeben.