31.05.2016 · Fachbeitrag · Chirurgie/Dermatologie
Abtragung exophytisch wachsender Fibrome mit dem Elektrokauter
| Für die Abtragung exophytisch wachsender Fibrome mit dem Elektrokauter kann Nr. 746 GOÄ („Elektrolyse oder Kauterisation, als selbst- ständige Leistung“) berechnet werden. Eine Bestimmung wie in Nr. 745 GOÄ („Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen“) oder sonstige Einschränkungen enthält die GOÄ nicht. Nr. 746 GOÄ kann somit für jedes entfernte Fibrom berechnet werden. |
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