30.04.2015 · Fachbeitrag · Chirurgie/Innere Medizin
Aszitespunktion/Aszitesdrainage
| Eine zur Entlastung oder zu Untersuchungszwecken (zum Beispiel zur Zytologie) durchgeführte perkutane Aszitespunktion mit einmaligem Ablassen der Flüssigkeit kann nur mit Nr. 307 GOÄ („Punktion des Pleuraraumes oder der Bauchhöhle“, 250 Punkte) berechnet werden. Dass Flüssigkeit entnommen wurde, löst keine andere Berechenbarkeit aus, denn nach der allgemeinen Bestimmung vor Abschnitt C III der GOÄ sind mit der Punktion erfolgte „Entnahmen“ Bestandteil der Punktionsleistung. Wir können hier nicht die Berechnung der Nr. 3120 GOÄ („Diagnostische Peritonealspülung“, 300 Punkte) empfehlen, denn sie setzt eine „Spülung“ voraus – das heißt das Einbringen zum Beispiel von NaCl-Lösung und die Rückgewinnung. |
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