· Fachbeitrag · Datenschutz
Diese Folgen hat die DSGVO für die Privatliquidation im Krankenhaus
von RA, FA ArbR und MedR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte, Hannover, www.armedis.de
| Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat weitreichende Folgen für die Verarbeitung von Daten im Krankenhaus ( CB 05/2018, Seite 2 ). Auch bei der Privatliquidation ärztlicher Leistungen in der Chefarztambulanz ( CB 06/2018, Seite 11 ) und im Rahmen stationärer Wahlleistungen werden Daten von Patienten verarbeitet. Dies geschieht z. T. durch privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS). Welche Vorgaben der DSGVO für die Datenverarbeitung in der Privatliquidation gelten und wie Sie diese als Chefarzt umsetzen, fasst der folgende Beitrag zusammen. |
Gegenstand, Ziele und Auslegung der DSGVO
Art. 1 DSGVO definiert den Gegenstand und die Ziele der Verordnung. Bezogen auf die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Rahmen der Patientenversorgung im Krankenhaus will die Verordnung zweierlei erreichen:
- Schutz der Patienten und ihrer personenbezogenen Daten und
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