· Fachbeitrag · Der GOÄ-Spiegel
Faktorerhöhung - bei Endoskopien und allgemein
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim
| Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf. Sie betreffen dieses Mal alle Fachrichtungen. |
Beihilfe lehnt 3,5-fachen Faktor regelmäßig ab - was tun?
Ein Leser fragte, was er tun könne; die Beihilfe lehne bei Endoskopien den angesetzten 3,5-fachen Faktor regelmäßig ab. Um dem Leser helfen zu können, müsste man Einzelheiten wissen, z. B. welche Begründungen er und welche Ablehnungsgründe die Beihilfe anführte. Allgemein aber gilt, dass es besser ist, die Begründungen und Faktoren so zu fassen bzw. zu wählen, dass Widersprüche seltener werden, als sich im Nachhinein auseinanderzusetzen.
Steigerungsgründe bei Endoskopien
§ 5 GOÄ verlangt für die Wahl eines höheren Faktors eine höher als durchschnittliche Schwierigkeit bzw. einen erhöhten Zeitaufwand (besondere „Umstände bei der Ausführung“ sind bei Endoskopien selten gegeben). Bei Leistungen, die bis 3,5-fach steigerbar sind, kann auch die „Schwierigkeit des Krankheitsfalls“ zur Begründung herangezogen werden. Ganz wichtig: Bei § 5 müssen sich Schwierigkeit und Zeitaufwand auf „die einzelne Leistung“ beziehen. Damit ist ein „automatischer“ Ansatz eines höheren Faktors (z. B. bei einer Krebserkrankung) nicht gerechtfertigt.
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