· Fachbeitrag · Gastroenterologie
Doppelballonenteroskopie mit anschließender Koloskopie bis zum terminalen Ileum ‒ wie abrechnen?
| FRAGE : „Bei einem privat versicherten Patienten haben wir eine Intestinoskopie (Doppelballonenteroskopie) durchgeführt (Vorgehen: Ösophagus‒Magen‒Bulbus duodeni‒Dünndarm). Kann man hier die Nr. 692 GOÄ analog berechnen? Anschließend erfolgte eine Koloskopie bis zum terminalen Ileum. Ist hierfür die Nr. 687 GOÄ berechnungsfähig?“ |
Antwort: Für die Doppelballonenteroskopie ist in der GOÄ keine entsprechende Leistungsposition vorhanden. Aufgrund des im Vergleich zur Nr. 692 GOÄ höheren Aufwands ist es empfehlenswert, Nr. 685 GOÄ für die Gastroskopie/Duodeno-Jejunoskopie zu berechnen sowie zusätzlich analog Nr. 686 GOÄ für die bei einer herkömmlichen Gastroskopie nicht erreichbaren Bereiche.
Für die Koloskopie bis zum terminalen Ileum ist Nr. 687 GOÄ anzusetzen, hier kann der erhöhte zeitliche Aufwand sowie die Umstände bei der Ausführung über einen erhöhten Steigerungssatz berücksichtigt werden.