· Fachbeitrag · Gastroenterologie
Koloskopie ‒ ist die CO2-Insufflation beim Privatpatienten separat berechnungsfähig?
| FRAGE : „Die CO 2 -Insufflation im Rahmen einer Koloskopie gilt bei gesetzlich versicherten Patienten als IGeL. Wir berechnen sie nach Nr. 370 GOÄ mit 20 Euro. Ist dieselbe Leistung auch beim Privatpatienten separat berechnungsfähig?“ |
Antwort: Die Einbringung von CO ² anstelle von Raumluft im Rahmen einer Koloskopie stellt u. a. eine Erhöhung des Patientenkomforts dar. Sie ist jedoch als GOÄ-Leistungsposition nicht zusätzlich abrechenbar. Da es sich nicht um eine medizinisch notwendige Maßnahme anstelle des herkömmlichen Verfahrens der Luftinsufflation handelt, werden die Kosten für das CO ² oft als Selbstzahlerleistung gesondert vereinbart, auch bei gesetzlich versicherten Patienten.
Im Rahmen der GOÄ wäre nur eine gesonderte Berechnung nach § 10 GOÄ möglich. Dies setzt jedoch eine genaue Spezifikation der tatsächlich entstandenen Kosten für die einzelne Anwendung voraus. Eine Pauschalierung ist nicht zulässig.