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  • · Fachbeitrag · Gastroenterologie

    Koloskopie ‒ ist die CO2-Insufflation beim Privatpatienten separat berechnungsfähig?

    | FRAGE : „Die CO 2 -Insufflation im Rahmen einer Koloskopie gilt bei gesetzlich versicherten Patienten als IGeL. Wir berechnen sie nach Nr. 370 GOÄ mit 20 Euro. Ist dieselbe Leistung auch beim Privatpatienten separat berechnungsfähig?“ |

     

    Antwort: Die Einbringung von CO ² anstelle von Raumluft im Rahmen einer Koloskopie stellt u. a. eine Erhöhung des Patientenkomforts dar. Sie ist jedoch als GOÄ-Leistungsposition nicht zusätzlich abrechenbar. Da es sich nicht um eine medizinisch notwendige Maßnahme anstelle des herkömmlichen Verfahrens der Luftinsufflation handelt, werden die Kosten für das CO ² oft als Selbstzahlerleistung gesondert vereinbart, auch bei gesetzlich versicherten Patienten.

     

    Im Rahmen der GOÄ wäre nur eine gesonderte Berechnung nach § 10 GOÄ möglich. Dies setzt jedoch eine genaue Spezifikation der tatsächlich entstandenen Kosten für die einzelne Anwendung voraus. Eine Pauschalierung ist nicht zulässig.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2023 | Seite 2 | ID 49603228