· Fachbeitrag · Gastroenterologie
Muss die Nr. 3135 von der Nr. 3144 GOÄ abgezogen werden?
| FRAGE: „Bei der Nr. 3144 GOÄ hat die Versicherung bemängelt, dass die Nr. 3135 GOÄ nicht in Abzug gebracht wurde. Bei der Patientin wurden eine OP nach Nr. 3284 und eine Darmmobilisation nach Nr. 3172 GOÄ durchgeführt. Von der Nr. 3172 habe ich die Nr. 3135 abgezogen. Aber wie steht es da mit der Ziffer 3144? Ist auch hier die Nr. 3135 GOÄ abzuiehen?“ |
Antwort: In Ihrem Fall müssen Sie die Eröffnungsleistung abziehen. Entscheidend ist der Wortlaut des Verordnungstextes der GOÄ, der bei „mehreren Eingriffen in der Brust- oder Bauchhöhle“ den Abzug beim Honorar einer Eröffnungsleistung vorsieht. Eine Ausnahme von dieser Bestimmung ist nur dann möglich, wenn die Bewertung der eigentlich zu mindernden Leistung niedriger oder gleich der Bewertung der Eröffnungsleistung ist und es somit nicht sinnvoll ist den Abzug der Eröffnungsleistung vorzunehmen, wie z. B.: Nr. 3137 GOÄ (Eröffnung von Abszessen im Bauchraum).
Auch bei Leistungen, deren Bewertung die Punktzahl der Nrn. 3135 bzw. 2990 GOÄ von 1.110 Punkten nur geringfügig überschreitet, ist der Abzug von 1.110 Punkten dann nicht sinnvoll, wenn nur eine geringfügige Differenz übrigbleibt. In diesem Fall würde für die weitere Leistung lediglich ein Honorarrest verbleiben, der im krassen Missverhältnis zum Arbeitsaufwand für diese Leistung steht. Ebenso ist es bei Leistungen, die in ihrer Leistungsbeschreibung bereits darauf abstellen, dass sie zusätzlich zu anderen Eingriffen erbracht werden und zu deren Erbringung die Bauchhöhle bereits eröffnet sein muss, kein Abzug vorzunehmen. Beispiel: Nr. 3205 GOÄ, Anlage einer Endodrainage (z. B. Duodenum ‒ Dünndarm ‒ Leberpforte ‒ Bauchhaut), zusätzlich zu anderen intraabdominalen Operationen.
Gleiches gilt auch, wenn die Hauptleistung nicht die Eröffnung der Bauchhöhle enthält. Z. B. auch hernienchirurgische Eingriffe nach den Nrn. 3283, 3285. Im vorliegenden Fall, bei Nr. 3284, ist jedoch die Eröffnung der Bauchhöhle in der Bewertung enthalten, da in der Leistungslegende u.a. auch eine Darmresektion inkludiert ist.