· Fachbeitrag · GOÄ
Ärzteschaft kritisiert Entwurf der neuen GOÄ
| Am 12.09.2024 hat die Bundesärztekammer die neue GOÄ vorgestellt. Nun haben der Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte e. V. (VLK) und Arbeitsgemeinschaft Leitende Kardiologische Krankenhausärzte e. V. (ALKK) erste Kritik geäußert. |
Grundsätzlich sieht der Entwurf vor, dass die „sprechende Medizin“ aufgewertet wird: Z. B. werden Untersuchungs- und Beratungsleistungen um bis zu 65 Prozent deutlich aufgewertet. Da jedoch mit dem Verband der der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe vom Prinzip eine Nullrunde vereinbart wurde, müssen die technischen Fächer, vor allem Labor und Radiologie angekündigte Minderungen um bis zu 30 Prozent hinnehmen. Allein dies sorgt bei den betroffenen Fachverbänden schon für Protest. Nicht angekündigt aber waren weitere Kürzungen um 50 Prozent und mehr in anderen Fachdisziplinen, die nicht durch betriebswirtschaftliche Berechnungen begründet sind. Betroffen sind vor allem operative Fächer. Dies geht insbesondere zulasten der Krankenhäuser, da sich ihre Einnahmensituation weiter verschlechtern wird.
Die betroffenen Fachgesellschaften und der VLK e.V. fordern eine Offenlegung der Kalkulation und betrachten ihre am 12.09.2024 erteilte Zustimmung als hinfällig. „Es rächt sich, dass die Gespräche zur Neubewertung zwischen BÄK, PKV und Beihilfe hinter verschlossenen Türen stattgefunden haben. Jetzt haben wir ein Ergebnis voller Ungereimtheiten in der Kalkulation“ so PD. Dr. Michael Weber, Präsident des Verbandes leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK). Nach Auffassung der ALKK macht die „nicht-konsentierte Abwertung der aufgeführten kardiologischen Leistungen [...] Neuverhandlungen notwendig, sodass die neue GOÄ im grundlegenden Gegensatz zur ‚arzteigenen GOÄ‘ steht und in der aktuellen Form für die ALKK nicht akzeptabel ist.“