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    VB VereinsBrief

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    · Fachbeitrag · Gynäkologie/Urologie

    TVT-Operation analog nach Nr. 1780

    | Die BÄK hat für die TVT-Operation die Abrechnung mit der Nr. 1780 GOÄ analog empfohlen (Deutsches Ärzteblatt vom 11. Mai 2012 unter „Bekanntmachungen“). Diese Abrechnungsempfehlung berücksichtigt insbesondere, dass die Leistung in der Nr. 1780 GOÄ beschrieben ist. Ob eine Analogabrechnung überhaupt zwingend ist oder Nr. 1780 GOÄ ohnehin zutrifft, könnte diskutiert werden, hat aber keine Konsequenzen. |

     

    Mit der Abrechnung der TVT-Operation nach Nr. 1780 GOÄ sind alle Schritte der Operation erfasst. Die Zystoskopie zum Ausschluss einer Blasenperforation und abschließende Blasenentleerung sind mit Abrechnung der Nr. 1780 GOÄ abgegolten. Eigenständig berechenbar ist selbstverständlich die Lokalanästhesie.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 19 | ID 33768050

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